Bauherren & Architektenberatung

Mängelfreies Bauen ist auch bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die große Ausnahme. Treten während des Baus oder nach der Abnahme Baumängel auf, dann sollten sich Bauherren einen fachkundigen Berater an die Seite holen. Doch private Bauherren, die ohne Architektenbetreuung und professioneller Bauleitung mit einem Generalunternehmer oder Bauträger bauen stellen oft fest, dass sie für ihr »mängelfreies« Geld keine adäquate Bauleistung erhalten. Oft werden Mängel geleugnet oder Nachbesserungen von der Zahlung fälliger Werklohnraten abhängig gemacht.

Bauherren, die auf einen eigenen baubegleitenden Berater verzichtet haben müssen, sich technisch auf gleiche Augenhöhe mit dem sachkundigen Vertragspartner begeben. Will man für einen Privatgutachter spätere Kostenerstattung in Anspruch nehmen, müssen jedoch Grundsätze der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Werkvertragliche Kooperationspflichten einhalten: Gute Berater wie Architekten, Ingenieure oder Sachverständige sind nicht umsonst zu haben. Aber meist sind Baugelder der enttäuschten Bauherren, die dringende Hilfe in misslichen Situationen erwarten, dahingeschmolzen. Kann das gezahlte Beraterhonorar vom vertragsungetreuen Unternehmer zurückgefordert oder mit Restwerklohnansprüchen verrechnet werden? Unter den Gesichtspunkten des Schadenersatzes und der Waffengleichheit wird ein solcher Kostenerstattungsanspruch von der Rechtsprechung in engen Grenzen bejaht. Bauherren haben allerdings werkvertragliche Kooperationspflichten zu beachten. Sie müssen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit wahren und sich auf Notwendiges beschränken. Gütliche Einigung versuchen: Bauherren sollten zunächst auf eine gütliche Einigung zur Beseitigung der Baumängel innerhalb einer bestimmten Frist dräingen.

Erstattung nur unter bestimmten Voraussetzungen: Ihr WDVS-Berater hilft unerfahrenen Bauherren, sich bei bloßem Verdacht Klarheit über einen Baumangel zu verschaffen und Kosten für die Beseitigung einzuschätzen, um kurzfristig eine fällige Abschlagszahlung ganz oder teilweise einbehalten zu können. Komplizierte Abdichtungsprobleme, minderwertige Bauanschlussfugen, mangelhafte Wärmedämmung im Haus, fehlerhafte Planung, statische Probleme usw. kann nur ein Fachexperte beurteilen.

 

Zurück

 
 
unsere Werte
 
Partner